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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Firma ColorDots, Dipl.-Ing. Jörg Nicolaus. Allgemeines ColorDots legt den mit ihr geschlossenen Verträgen ausnahmslos die nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Mit der Auftragserteilung erkennt der Vertragspartner die folgenden Bedingungen an. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Lieferbedingungen, die den Bestimmungen dieser Bedingungen zuwider laufen, wird hiermit widersprochen. Sie gelten nur, wenn dies schriftlich vereinbart wird. Vertragsabschluß Angebote der Firma ColorDots sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Firma ColorDots oder durch deren Lieferung zustande. Er richtet sich ausschließlich nach diesen Bedingungen, die durch Annahme der bestellten Ware oder Leistungen vom Besteller anerkannt werden. Dies gilt auch, wenn die Firma ColorDots anderslautenden Bedingungen des Bestellers nicht ausdrücklich widersprechen. Sämtliche Vereinbarungen bei Vertrags-abschluss sind schriftlich niederzulegen, andere als die niedergelegten sind nicht getroffen. Die Schriftform gilt auch für Nebenabreden, Zusicherungen und nachträgliche Änderungen einschließlich der Vertragsaufhebung als vereinbart. Der Besteller ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten. Lieferung und Lieferverzug Geliefert wird an Postanschriften in Deutschland, andere EU-Mitgliedsstaaten und nicht EU-Mitgliedstaaten. Bei Lieferungen in nicht EU-Mitgliedstaaten fallen zusätzlich Zölle an. Die Versandkosten sind abhängig von Gewicht der Ware und Lieferort. Lieferungen in Staaten außerhalb Deutschlands sind nur mit einer Vorabzahlung des vollständigen Rechnungsbetrages möglich. Verbindliche Liefertermine oder Lieferfristen sind schriftlich anzugeben. Die Lieferfrist beginnt mit Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten, deren Mitteilung durch den Käufer für die Ausführung des Auftrags erforderlich ist. Werden nachträgliche Vertragsänderungen vereinbart, ist ggf. ein Liefertermin oder eine Lieferfrist neu zu vereinbaren. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Haus verlassen hat oder die Versandbereitschaft angezeigt wurde. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Überschreiten wir vereinbarte Liefertermine und will der Käufer vom Vertrag zurücktreten, so muss er zunächst schriftlich eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen zur Lieferung setzten, nach deren ergebnislosem Ablauf er vom Vertrag zurücktreten kann. Preise und Zahlungsbedingungen, Stornierungsgebühr Unsere Preise verstehen sich rein netto frei Versandstelle. Alle Versandkosten, insbesondere Verpackung, Transportkosten und Transportversicherungen sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer gehen zu Lasten des Bestellers. Alle Preise und Nebenkosten werden nach der zur Zeit der Lieferung anwendbaren Preisliste von Firma ColorDots berechnet. Zahlungen sind sofort und ohne Abzüge fällig, außer wenn dies in der Rechnung anders vermerkt ist. Unbeschadet einer anderslautenden Bestimmung des Bestellers werden Zahlungen auf die jeweils ältesten Rechnungen verrechnet. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und für uns kosten- und spesenfrei angenommen, Schecks werden nur für uns kosten- und spesenfrei angenommen. Im kaufmännischen Verkehr steht dem Besteller kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber Forderungen der Firma ColorDots zu. Eine Aufrechnung ist nur mit Gegenforderungen möglich, die von Firma ColorDots unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, im kaufmännischen Verkehr nur mit Zustimmung von Firma ColorDots. Alle unsere Forderungen einschließlich derjenigen für die wir Wechsel hereingenommen haben oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden oder uns nach dem Vertragsabschluß eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögens-verhältnissen des Bestellers bekannt wird, insoweit reicht als Nachweis eine Kreditauskunft. Firma ColorDots ist dann auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheits-leistung auszuführen. Sind Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, kann Firma ColorDots vom Vertrag zurücktreten. Bei Verzug werden Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Bei Stornierung einer an Firma ColorDots abgegebenen Bestellung seitens des Bestellers, ist Firma ColorDots berechtigt, soweit nicht auf Vertragserfüllung bestanden wird, mindestens 10% Stornierungsgebühr des Auftragswertes zu berechnen. Gewährleistung Firma ColorDots übernimmt keine Gewähr für die Tauglichkeit der gelieferten Software oder Hardware für ein bestimmtes Computersystem, es sei denn, die Lauffähigkeit wird seitens der Firma ColorDots schriftlich garantiert. Jeder Besteller ist verpflichtet, die von Firma ColorDots gelieferte Ware unverzüglich auf ihre Vertragsgemäßheit hin zu untersuchen. Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware gegenüber Firma ColorDots schriftlich vorzubringen. Nachweislich verborgene Mängel müssen unverzüglich nach Entdeckung schriftlich angezeigt werden. Werden Mängel nicht rechtzeitig angezeigt, gilt die Ware als vertragsgemäß abgenommen. Sämtliche Gewährleistungsansprüche gelten damit als erloschen. Die Gewährleistungspflicht der Firma ColorDots beschränkt sich nach ihrer Wahl auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung im Rahmen der Gewährleistung des Herstellers. Sofern nicht anders vermerkt, beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate. Im kaufmännischen Verkehr ist Firma ColorDots außerdem berechtigt, die Gewährleistung zunächst auf die Abtretung eigener Ansprüche gegenüber Herstellern, Lieferanten oder Autoren zu beschränken. Führt die Abtretung zu keiner ausreichenden Befriedigung oder ist bei Abtretung bereits erkennbar, daß eine Befriedung nicht möglich sein wird, beschränkt sich die Gewährleistung nach ihrer Wahl auf Minderung, Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Ist die Ware bei Gefahrenübergang mit einem Fehler behaftet, so ist Firma ColorDots zunächst Gelegenheit zur Beseitigung zu geben. Solange sind Ansprüche auf Wandlung oder Minderung ausgeschlossen. Ist die Mängelbeseitigung durch Firma ColorDots endgültig fehlgeschlagen, kann der Besteller nach seiner Wahl anteilige Herabsetzung des Kaufpreises oder vollständige Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe der Ware verlangen. Rücksendungen sind nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Verkäufers zugelassen. Beanstandungen der Ware hebt die Annahme und Zahlungspflicht des Käufers nicht auf. Die Aufrechnung mit bestrittenen Gegenforderungen ist nicht zulässig. Firma ColorDots kann anstelle von Nachbesserung Ersatzlieferung leisten. In diesem Falle sind Wandlung und Minderung ausgeschlossen. Im Falle der Nachbesserung übernimmt Firma ColorDots die Arbeitskosten. Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung sowie die mit einer Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten, insbesondere die Transportkosten für das Ersatzstück, trägt der Kunde, soweit diese sonstigen Kosten zum Auftragswert nicht außer Verhältnis stehen. Im übrigen beurteilt sich die Erstattungsfähigkeit von erforderlichen Mehrkosten der Firma ColorDots nach § 476a BGB. Wird fehlerhafte Ware an die Firma ColorDots zurückgesandt, so kann Firma ColorDots die Reparatur ablehnen, wenn der Sendung keine Rechnungskopie und kein Liefernachweis beigefügt sind. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, daß ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, werden die Kosten der Überprüfung und Reparatur zu den jeweils gültigen Servicepreisen der Firma ColorDots berechnet. Haftung Firma ColorDots haftet nicht für durch sie oder ihre Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursachten Schäden. Dies gilt für sämtliche vertraglichen Ansprüche. Die Haftung für grob fahrlässiges Verschulden und das Fehlen zugesicherter Eigenschaften bleibt davon unberührt. Die Haftung ist grundsätzlich auf den Wert der Warenlieferung der Höhe nach beschränkt. Im übrigen haftet die Firma ColorDots nur für vorhersehbare Schäden. Gegen Schäden, welche den Wert der Ware wesentlich übersteigen, hat sich der Besteller auf eigene Kosten angemessen zu versichern. Verletzt er diese Obliegenheit, ist eine den Wert der Ware übersteigende vertragliche Haftung ausgeschlossen. Sämtliche vertraglichen Ansprüche verjähren innerhalb von sechs Monaten seit Lieferung bzw. Erbringung der Service-Leistung. Produkthaftung Firma ColorDots weist ausdrücklich darauf hin, daß sie u.a. Software von Herstellern vertreibt, mit denen sie weder juristisch noch wirtschaftlich identisch oder verflochten ist. Firma ColorDots ist daher bei Produkten, die nicht von ihr hergestellt werden, nicht Hersteller im Sinne von § 4, Abs. 1 Produkthaftungsgesetz. Der Besteller hat sich angemessen gegen Sach- bzw. Personenschäden, die durch die Benutzung der von der Firma ColorDots gelieferten Ware entstehen können, zu versichern. Bei Verletzung dieser Obliegenheiten haftet der Besteller Firma ColorDots insoweit aus positiver Forderungsverletzung. Soweit der Besteller Wiederverkäufer ist, wird vereinbart, daß er den Vertragsgegenstand in den Verkehr bringt. Die Produkthaftung von Firma ColorDots ist ausgeschlossen, wenn der Besteller die Ware in den Verkehr bringt oder nach den Umständen davon auszugehen ist, daß das Produkt den Fehler, der den Schaden verursacht hat, noch nicht hatte, als der Besteller es in den Verkehr brachte oder nutzte, der Fehler darauf beruht, daß das Produkt in dem Zeitpunkt, in dem der Hersteller es in den Verkehr brachte, dazu zwingenden Rechtsvorschriften entsprochen hat, oder der Fehler nach dem Stand der Wissenschaft und Technik in dem Zeitpunkt, in dem das Produkt in den Verkehr gelangte, nicht erkannt werden konnte. Im Fall der Geltendmachung von Produkthaftungsansprüchen ist der Besteller zunächst mit der Abtretung von Ansprüchen gegenüber Dritten einverstanden, die von ihm vorrangig geltend zu machen sind. Dies gilt nicht, wenn im Zeitpunkt der Anspruchstellung erkennbar ist, daß eine Befriedigung aus der Abtretung nicht zu erreichen ist. Bis zur Rechtskraft einer Entscheidung in diesem Fall, verzichtet Firma ColorDots auf die Einrede der Verjährung. Gewerbliche Schutzrechte Firma ColorDots übernimmt keine Haftung dafür, daß die von ihr gelieferte Ware keine gewerblichen Schutzrechte Dritter verletzt. Der Besteller ist verpflichtet, Firma ColorDots unverzüglich Mitteilung zu machen, falls ihm gegenüber derartige Verletzungen gerügt werden. Sind die gelieferten Waren nach Entwürfen oder Anweisungen des Bestellers erstellt worden, so hat der Besteller Firma ColorDots von allen Forderungen freizustellen, die aufgrund von Verletzungen gewerblicher Schutzrechte von Dritten erhoben werden. Eigentumsvorbehalt Die Ware bleibt Eigentum von Firma ColorDots bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Besteller. Der Besteller ist zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, nicht aber zur Verpfändung und Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Besteller auf das Eigentum der Firma ColorDots hinzuweisen und die Firma ColorDots unverzüglich zu unterrichten. Bei Weiterveräußerung an Dritte ist der Besteller dafür verantwortlich, daß der Dritte die Rechte von Firma ColorDots berücksichtigt. Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leihstellung von Firma ColorDots oder bei Vermögensverfall des Bestellers, darf Firma ColorDots zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Bestellers betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch Firma ColorDots gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Besteller Kaufmann ist. Der Besteller tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im voraus an Firma ColorDots ab. Firma ColorDots ist im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges einziehungsberechtigt und -verpflichtet. Auf Verlangen von Firma ColorDots wird der Besteller die abgetretenen Forderungen benennen. Firma ColorDots darf zur Sicherung seiner Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offen legen. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Zahlungsansprüche von Firma ColorDots um mehr als 20 %, gibt Firma ColorDots auf Verlangen des Bestellers den übersteigenden Teil der Sicherheiten frei. Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Ware bleibt im Eigentum von Firma ColorDots. Sie darf von Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit Firma ColorDots benutzt werden. Export- und Importgenehmigungen Von Firma ColorDots gelieferte Produkte und technisches Know-how sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Besteller vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten - einzeln oder in systemintegrierter Form - ist für den Besteller genehmigungspflichtig und unterliegt den Außenwirtschaftvorschriften der Bundesrepublik Deutschland bzw. des anderen, mit dem Besteller vereinbarten Lieferlandes. Der Besteller muss sich über diese Vorschriften selbständig informieren. Unabhängig davon, ob der Besteller den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Vertragsprodukte angibt, obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung, die ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert. Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch Kunden an Dritte, mit oder ohne Kenntnis von Firma ColorDots bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Besteller haftet für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen gegenüber Firma ColorDots. Datenschutz Der Kunde wird gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz darauf hingewiesen, dass ColorDots die personenbezogenen Daten des Kunden in maschinenlesbarer Form speichert und im Rahmen der Zweckbestimmung des zum Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses verarbeitet. Die Zweckbestimmung umfasst insbesondere die Auslieferung und Rechnungsstellung. Alle personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, so wird sie durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gerichtsstand und anwendbares Recht Anwendbar ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Allgemeine Bestimmungen Alle aufgeführten Produktbezeichnungen und Firmenembleme unterliegen den gesetzlichen Copyright-Bestimmungen und sind u. U. Eigentum der entsprechenden Besitzer.
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